Übersetzen Dolmetschen FAQ - Häufige Fragen - FAQ - Magdalena Morgenroth

Vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin, Simultan Dolmetschen, Konferenzdolmetschen
Polen (Posen, Warschau) - Deutschland (Hamburg, Berlin)
Hamburg Flagge Polen Flagge EU Flagge
Öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für die deutsche und polnische Sprache für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche und polnische Sprache, vereidigt im Justizministerium in Warschau
Ehemalige freie Mitarbeiterin der Europäischen Kommission (Generaldirektion Übersetzung) im Zeitraum von 1.7.2012 bis 1.7.2016

FAQ – häufig gestellte Fragen

Was ist eine Beglaubigung?
Beglaubigung ist ein Zeugnis darüber, dass die Übersetzung mit Ihrem Original übereinstimmt. Die beglaubigten Übersetzungen können nur von den dazu berechtigten, vereidigten (beeidigten) Übersetzern angefertigt werden.


Wo erhalten die Übersetzer diese Berechtigung?
Dies ist von Land zu Land verschieden. In Polen gibt es ein zentrales Staatsexamen im Warschauer Justizministerium. Es gibt eine Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher. Ihr Schwerpunkt liegt in der Übersetzung von juristischen Texten. Erfolgreiche Kandidaten werden von dem polnischen Justizminister vereidigt. In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Übersetzer- und Dolmetschergesetze. Meistens gibt es eine getrennte Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher. Der Prüfungsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Übersetzung von juristischen Texten. Die erfolgreichen Kandidaten werden in der Hamburger Behörde für Inneres vereidigt.


Kann ich einen vereidigten Übersetzer aus dem Ausland beauftragen?
Juristisch spricht nichts dagegen. Das Risiko liegt aber darin, dass die Länder verschiedene Auswahl- und Prüfkriterien für vereidigte Übersetzer haben. Aus diesem Grund könnte eine ausländische Beglaubigung von einem gerichtlichen oder behördlichen Sachbearbeiter nicht anerkannt werden. Folglich muss das Originaldokument noch mal übersetzt und beglaubigt werden. In der Regel ist es immer besser, sich an die Anforderungen des Landes zu richten, für das der Text übersetzt wird. Für polnische Institutionen, z.B. Gerichte, Behörden oder die Sozialversicherungsanstalt (ZUS), empfehle ich Ihnen daher eine Beglaubigung mit dem polnischen Übersetzungssiegel. Wenn Sie eine Übersetzung für deutsche Institutionen brauchen, ist ein deutsches Übersetzungssiegel empfehlenswert. Zwei verschiedene Übersetzungssiegel auf einem Dokument sind leider nicht möglich.


Was ist an einer beglaubigten Übersetzung so besonders?
Das Originaldokument ist als eine Einheit zu betrachten und soll inklusive der Stempelabdrücke, handschriftlicher Zusätze usw., vollständig übersetzt werden. Leere Felder oder Spalten sind mit dem Hinweis „keine Eintragung“ zu kennzeichnen. Der Übersetzer ist verpflichtet, auf Auffälligkeiten des Originaldokumentes hinzuweisen. Es handelt sich um Streichungen, handschriftliche oder maschinelle Verbesserungen, Rasuren usw. Der Übersetzer soll Anmerkungen in Form von Fußnoten setzen, wenn die korrekte Übersetzung in der Zielsprache missverständlich sein kann. Zum Beispiel entspricht das polnische Wort „Gimnazjum“ nicht dem deutschen „Gymnasium“, sondern bezeichnet eine obligatorische Mittelstufenschule, die von Jugendlichen im Alter von 13 bis 16 Jahren besucht wird.


Kann ich nur ein Teil meines Originaldokumentes übersetzen und beglaubigen lassen?
Ja. Wenn der Auftrag auf ein Fragment beschränkt ist, sind jedoch die Auslassungen unter stichwortartiger Bezeichnung des nicht übersetzen Teils zu kennzeichnen.


Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
Es hängt davon ab, wofür Sie eine Übersetzung benötigen. Dokumente, die von Gerichten und Standesämtern benötigt werden, müssen in der Regel beglaubigt werden. Das gleiche gilt auch für notarielle Urkunden. Oft wünschen sich die Geschäftspartner eine vereidigte Übersetzung, damit sie sicher sind, dass sie zum Beispiel bei der Vertragsschließung alles richtig verstanden haben und einen Vertrag mit dem identischen Inhalt unterzeichnen.


Was muss ich bei einer beglaubigten Übersetzung beachten?
Die beglaubigte Übersetzung muss in der Regel aus dem Originaldokument gemacht werden. Ist die Übersetzung anhand einer Kopie oder eines Scans angefertigt worden, muss der Übersetzer darauf hinweisen.

Hinweis:
Es ist ggf. möglich, dass ich erst einmal den Inhalt einer Fotokopie, eines Faxes oder Scans übersetze. Bei der Abholung der übersetzten Dokumente müssen Sie dann jedoch die Originale vorlegen. Ich werde sie dann mit den von Ihnen vorher gesendeten Unterlagen vergleichen. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie mich nur einmal besuchen müssten. Wenn Sie außerhalb Hamburgs wohnen, können Sie Ihre Unterlagen auch per Post an meine Adresse senden. Die übersetzten und originalen Unterlagen erhalten Sie per Einschreiben zurück. In einem solchen Fall rechne ich zusätzlich die Portokosten dazu.


Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist eine offizielle Echtheitsbestätigung einer in einem Staat ausgestellten Urkunde, die ermöglicht, diese Urkunde in einem anderen Staat legal zu verwenden. Sie bestätigt jedoch nicht, dass der Inhalt der Originalurkunde den Tatsachen entspricht. Apostillen werden in den Ländern abgegeben, die das sog. Haager Übereinkommen unterschrieben haben.


Wann brauche ich eine Apostille?
In der Regel handelt es sich um Fälle, in denen ein Beamter aus dem Staat A sicher sein möchte, dass die im Staat B ausgestellte Urkunde echt ist. Wenn Sie eine Apostille benötigen, werden Sie darauf in der Regel von der Institution hingewiesen, bei der Sie später die Übersetzung vorlegen sollen. Dies können zum Beispiel Gerichte, Standesämter, Behörden oder Notarkanzleien sein. Meistens handelt es sich um internationale Kinderadoptionen, internationale Eheschließungen und notarielle Urkunden, insbesondere Erbschaften und Testamente.


Wo erhalte ich eine Apostille?
In Deutschland sind das zum Beispiel Landesgerichte, Ministerien der einzelnen Bundesländer und andere Behörden. Wegen der Apostille können Sie sich auch an einen Notar wenden. Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Dokument nicht groß „APOSTILLE“ steht, dann handelt es sich um eine andere Art von Beglaubigung. Die Apostille wird in Polen von dem polnischen Außenministerium erstellt. Sämtliche Informationen finden Sie hier.

Zurück
M.A. Magdalena Morgenroth

Mobil +49 (0)177/ 485 6848
E-Mail
Fachübersetzungen
  • Deutsch
  • Polnisch
  • Englisch
  • Spanisch